Grundsteuerreform
In Deutschland müssen rund 36 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedeten, weil das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelung feststellte. Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.
Für jedes Grundstück müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben. Die Aufforderung ist mittels Allgemeinverfügung erfolgt, d. h. Sie werden nicht persönlich durch das Finanzamt zur Abgabe aufgefordert werden!! Als Eigentümer eines Grundstückes sind Sie gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen!!!
Die aktuelle gesetzliche Lage sieht für die Abgabefrist den Zeitraum vom 01. Juli bis 31. Januar 2023 (verlängert) vor. Innerhalb dieser Frist ist die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Wir unterstützen Sie gerne und übernehmen auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden. Uns steht eine umfassende Softwarelösung zur Erstellung der Feststellungserklärungen für die Grundsteuerwerte zur Verfügung.
Die anfallenden Gebühren werden nach der entsprechend geänderten Gebührenverordnung abgerechnet und richten sich nach der Höhe des errechneten Grundsteuerwertes.
Aktueller Hinweis! Grundsteuer: Abgabe-Frist für Eigentümer wurde verlängert
Für die Abgabe der Erklärung haben sie nun mehr Zeit – bis zum 31. Januar 2023.
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